dLabSoft Abonnement

Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer übernimmt die Pflege und die Wartung der vom Auftraggeber erworbenen Lizenz-Software. Darüber hinaus unterstützt er den Auftraggeber in der Anwendung der Lizenz-Software.

Das Abonnement umfasst:

Zeitnahe Beseitigung von Mängeln und Störungen der Lizenz-Software, sofern diese vom Auftraggeber schriftlich an den Auftragnehmer mitgeteilt werden und vom Auftragnehmer nachvollziehbar sind. Die aktualisierten dLabSoft-Programmversionen (Updates) werden für den Auftraggeber zum Download über das Internet bereitgestellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Pflege der jeweils aktualisierten Programmversion.

Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber Anspruch auf Beratung zur Bedienung der Lizenz-Software vom Auftragnehmer, mittels E-Mail oder Fernwartung oder Telefon bis zu einem Umfang von insgesamt maximal zwei Stunden monatlich. Wird diese Zeit überschritten, führt der Auftragnehmer darüber Aufzeichnungen und rechnet nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers ab. Die Beratung erfolgt in der Regel während der Kernarbeitszeit des Auftragnehmers oder nach Vereinbarung.

Ein Fernwartungsprogramm ist Bestandteil der Lizenzsoftware des Auftragnehmers. Für die technische Voraussetzung zur Fernwartung, eine Verbindung zum Internet, sorgt der Auftraggeber.

Beratungen und Hilfeleistungen bei Fragen und Problemen die nicht die vom Auftragnehmer erworbene Lizenzsoftware betreffen, sind nicht Gegenstand des Vertrages und werden in jedem Fall nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers abgerechnet.

Vor-Ort-Termine sind grundsätzlich nicht Vertragsgegenstand.

Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine im Rahmen dieses Vertrages geschuldete Tätigkeit ein monatliches Entgelt in Höhe von

19,00 EUR für dLabSoft Standard

49,00 EUR für dLabSoft Professional

69,00 EUR für dLabSoft Enterprise

Das Entgelt ist jeweils im Voraus für ein Jahr (12 Monate) zu entrichten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.

Die Vorauszahlung für Folgejahre muss spätestens am Tag des Beginns des jeweiligen Folgejahres beim Auftragnehmer eingehen. Bei verspäteter Zahlung ruhen die Verpflichtungen des Auftragnehmers gemäß dieses Vertrags bis zum Zahlungseingang, ohne dass sonstige Rechte des Auftragnehmers berührt werden.

Vertragsdauer/Kündigung

Der Vertrag gilt für ein Jahr ab Abschluss. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben.

Haftung

Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch Leistungen, die gemäß diesem Vertrag erbracht worden sind oder durch Nichterfüllung dieses Vertrags, ist ausgeschlossen.

Bezüglich der Haftung zur Lizenz-Software gilt die Lizenzvereinbarung des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich für eine tägliche, ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen.

Datenschutz

Beide Parteien willigen ein, dass ihre persönlichen Daten, soweit diese zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind, von der jeweils anderen Seite gespeichert werden. Die persönlichen Daten bleiben solange gespeichert wie dieser Vertrag gültig ist und darüber hinaus soweit es die gesetzliche Aufbewahrungsfrist verlangt. Die persönlichen Daten werden ausschließlich für die zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlichen Zwecke gespeichert.

Beide Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Ange-legenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln.

Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich entspricht.

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