Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

Wir sind berechtigt von einem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn:
a) der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt,
b) eine Auskunft über die Person des Käufers erkennen lässt, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, nicht nachkommen wird,
c) wir unsere Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer von uns nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können oder die Leistung nur infolge unverhältnismäßiger Verteuerung möglich wird.

Der Käufer ist zum Rücktritt von einem Kaufvertrag berechtigt, wenn:
a) wir innerhalb der angegebenen oder vereinbarten Lieferzeit und nach Ablauf einer vom Käufer schriftlich gesetzten Nachfrist von vier Wochen die vereinbarte Leistung oder Warenlieferung nicht erbracht haben,
b) die Nachbesserung eines von uns zu vertretenden Mangels unmöglich ist.
Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Vertragsverletzung.

Preise

Der vereinbarte Preis schließt Nebenkosten, wie Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung usw. nicht ein. Preisangaben in Voranschlägen sind unverbindlich. Festpreise bei Montageleistungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Irrtümer in der Preis- oder Rechnungsstellung berechtigen uns, Preisdifferenzen nachzufordern, sofern der Preis von den Preisverzeichnissen der Hersteller oder sonstigen schriftlichen Preisunterlagen nachweisbar abweicht. Nach Zugang dieser Erklärung ist der Käufer berechtigt unverzüglich den Vertrag anzufechten, wenn der Irrtum nicht bei Vertragsabschluß bereits für ihn erkennbar war.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, unverzüglich nach Rechnungserhalt in bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Nachlässe oder Rabatte, einschließlich Skonto, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährt.

Wechsel und Schecks werden unter dem üblichen Vorbehalt erfüllungshalber voll spesenfrei entgegengenommen. Zur Annahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wir sind jederzeit berechtigt, die Akzepte zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorlegung und Protestaufnahme.

Im Falle des Verzuges des Käufers sind wir unabhängig von der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt Verzugszinsen in Höhe von monatlich 1% zu berechnen. Darüber hinaus sind wir im Verzugsfalle berechtigt, die Herausgabe unserer, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auch aus früheren Verträgen zu verlangen und weitere Lieferungen zu verweigern.

Bestehen mehrere Forderungen gegen den Käufer, so sind nur wir berechtigt, die Anrechnung der Zahlungen auf die einzelnen Lieferungen zu bestimmen. Der Käufer ist nur berechtigt, mit von uns anerkannten oder rechtskräftig titulierten Forderungen die Aufrechnung zu erklären. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

Lieferzeit

Angegebene oder vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Nach Ablauf der angegebenen oder vereinbarten Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist ist er nur berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Vertragsverletzung sind ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche (Haupt- und Nebenforderungen) aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer den Kaufpreis für von ihm bezeichnete bestimmte Ware bezahlt hat.

Ein Eigentumserwerb des Käufers im Falle der Verarbeitung einer Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für uns. Die durch die Verarbeitung entstandene neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung.
Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen dem Käufer gehörenden Waren besteht schon jetzt Einigkeit, dass das Eigentum an der neuen Sache auf uns übergeht. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die Gegenstände für uns verwahrt. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, die Gegenstände durch Anbringung eines Schildes als unsere Vorbehaltsware kenntlich zu machen.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und unter Eigentumsvorbehalt mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderungen oder ein sonstiger Vergütungsanspruch auf uns übergeht. Pfändungen und Beschlagnahme von Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen.

Veräußert der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, so tritt er schon jetzt uns seine Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer uns seine Ansprüche aus dem Weiterverkauf in der Höhe ab, die dem Werte der Vorbehaltsware entspricht. Gleiches gilt für Vorbehaltsware, die in unserem Miteigentum steht.
Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung ist der Rechnungswert.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen in Besitz zu nehmen und durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Einer besonderen Mahnung oder Fristsetzung hierzu bedarf es nicht. Der Käufer ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte erforderliche Auskünfte und Unterstützung zu geben und uns zu gestatten, seine Betriebsräume zu betreten.
Wir sind berechtigt, selbst oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten die Geschäftsunterlagen des Käufers einzusehen, um unsere Rechte aus der Forderungsabtretung geltend machen zu können.

Gewährleistung

Für Mängel der Lieferung und der Montage haften wir unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche wie folgt:
a) Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Werden von uns Montagearbeiten ausgeführt, so gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen, sofern nicht innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Montagearbeiten die Mängel schriftlich angezeigt werden.
b) Wird ein Mangel rechtzeitig und formgerecht gerügt, sind wir nur zur Nachbesserung verpflichtet, jedoch auch berechtigt, anstelle einer mangelhaften Ware ein Ersatzstück zu liefern. Schlagen drei Nachbesserungsversuche fehl, so kann der Käufer nur Herabsetzung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Besondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen fahrlässiger Vertragsverletzung sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei Handelsgeschäften unter Kaufleuten Varna, Bulgarien.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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