Lizenzvereinbarung für Software

Allgemeines

Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Der Lizenznehmer trägt allein das Risiko für Gefahren, die sich bei Einsatz der Software eventuell ergeben. Unberechtigte Reproduktion oder nicht genehmigter Vertrieb der Software werden gerichtlich verfolgt.

Diese Lizenzvereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (als natürlicher oder als juristischer Person) und Habermann Consulting EOOD für das dieser Lizenzvereinbarung beiliegende Softwareprodukt sowie dazugehörige Medien und gedruckte Materialien und mög­licherweise Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format. Indem Sie die Software installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich damit einver­standen, durch die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht be­rechtigt, die Software zu installieren, zu kopieren oder ander­weitig zu verwenden.
Wenn Sie Aktualisierungen oder andere Komponenten der Software, die Sie separat als Teil der Software erhalten ("Aktualisierungen“), installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, stimmen Sie außerdem zu, durch zusätzliche Lizenzbestimmungen, die solchen Aktualisierungen gege­benenfalls beiliegen, gebunden zu sein. Wenn Sie den zu­sätzlichen Lizenzbestimmungen, die solchen Aktualisierungen beiliegen, nicht zustimmen, dürfen Sie solche Aktuali­sierungen nicht installieren, kopieren oder anderweitig ver­wenden.

Lizenz zur Verwendung des Softwareprodukts

Habermann Consulting EOOD räumt Ihnen das Recht ein die Software auf einem einzelnen Computer zu verwenden.
Eine Einzellizenz für die Software darf nicht von mehreren Benutzern geteilt oder gleichzeitig verwendet werden.

Vermietung

Sie sind nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu ver­leasen oder zu verleihen.

Softwareübertragung

Der erste Benutzer der Software darf diese Lizenzver­einbarung und die Software einmalig und dauerhaft nur direkt an einen Endbenutzer übertragen. Diese Übertragung muss alle Bestandteile der Software enthalten (einschließlich aller Komponententeile, der Medien und gedruckten Materialien, eventueller Aktualisierungen, dieser Lizenzvereinbarung). Eine solche Übertragung darf nicht als Kommission oder irgendeine andere indirekte Übertragung erfolgen. Der Empfänger einer solchen einmaligen Übertragung muss sich mit den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung einver­standen erklären, einschließlich der Verpflichtung, diese Lizenzvereinbarung und die Software nicht weiter zu über­tragen.

Gewährleistung

Die Software und die schriftlichen Unterlagen wurden mit größter Sorgfalt erstellt und nach dem Stand der Technik auf Korrektheit überprüft.
Habermann Consulting EOOD garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Empfangsdatum, dass die Software im wesfentlichen gemäß den begleitenden schriftlichen Unterlagen arbeitet.

Die Gewährleistung gilt nicht, wenn der Ausfall der Software auf einen Unfall, auf Missbrauch oder auf fehlerhafte An­wendung zurückzuführen ist. Für eine Ersatz-Software übernimmt Habermann Consulting EOOD nur für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungsfrist oder für 30 Tage eine Gewährleistung, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist.

Für die Qualität, Leistungsfähigkeit sowie Marktgängigkeit der Software zu einem bestimmten Zweck, der von dem durch die Produktbeschreibung abgedeckten Leistungsumfang abweicht, übernimmt Habermann Consulting EOOD weder ausdrücklich noch implizit die Gewähr oder Ver­antwortung.

Habermann Consulting EOOD schließt für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software, der zuge­hörigen Handbücher und schriftlichen Materialien aus.

Haftungsbeschränkung

Die gesamte Haftung von Habermann Consulting EOOD und sein alleiniger Anspruch besteht nach Wahl von Habermann Consulting EOOD entweder in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder in der Reparatur oder dem Ersatz der Software, die der Gewährleistung nicht genügt.
Weder Habermann Consulting EOOD noch die Lieferanten von Habermann Consulting EOOD sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten, Ver­mögensschäden oder Schäden aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aus der Verwendung dieser Software oder der Unfähigkeit diese Software zu verwenden oder nicht zur Verfügung gestellten Supportleistung ent­stehen, selbst wenn Habermann Consulting EOOD von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist.

Auf jeden Fall ist die Haftung von Habermann Consulting EOOD auf den tatsächlich für die Software bezahlten Betrag beschränkt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von Habermann Consulting EOOD verursacht wurden.

Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetz­lichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.

Kündigung

Unbeschadet sonstiger Rechte ist Habermann Consulting EOOD berechtigt, diese Lizenzvereinbarung zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieser Lizenz­vereinbarung verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie ver­pflichtet, sämtliche Kopien der Software und alle ihre Komponenten zu vernichten.

Urheberrecht

Alle Rechte und geistigen Eigentumsrechte an der Software, den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie der Software liegen bei Habermann Consulting EOOD oder deren Lieferanten. Habermann Consulting EOOD behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

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